Schützen Sie Ihr Konto vor einer Pfändung

Durch unsere P-Konto Bescheinigung noch heute möglich

Jeder Kontoinhaber hat das Recht, sein „normales” Girokonto bei seiner Bank als pfändungsgeschütztes Konto (P-Konto) führen zu lassen. Dadurch sind Kontostände vor der Pfändung geschützt. Anders als beim “normalen” Girokonto. So kann man weiterhin seine Miete oder Lebensmittel bezahlen.

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Ob als Privatperson, bei der plötzlich das Finanzamt schreibt und Geld einfordert

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als Selbstständige Person, bei der ein gerichtlicher Mahnbescheid - gelber Brief- ankommt

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Oder als Unternehmer/in, wo der Bankberater rückwirkend, nachdem es eigentlich schon zu spät ist, das P-Konto vorschlägt

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der P-Konto Bescheinigung

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Werden Sie mit uns noch heute langfristig pfändungssicher

So bekommen Sie Ihre P-Konto Bescheinigung

Erhöhen Sie mit wenigen Klicks Ihre Pfändungsfreigrenze. Schützen Sie Ihr Geld, Ihren Lebensstandard und Ihre täglichen Bedürfnisse.

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Über 1.340 € monatlich sichern!

Dass selbst eine überschuldete Person mit Pfändungen auf Lohn- oder Gehaltskonten so viel Geld behalten darf, dass Ihre Existenz und die Ihrer Familie gesichert ist.

Beispielsweise haben Sie Kinder oder zu pflegende Angehörige, dann erhöht sich Ihre Pfändungsfreigrenze jährlich. So können Sie statt Ihrem natürlichen Pfändungsfreibetrag von 1.340 Euro (Stand: 1 HJ 2023) durch leibliche Kinder diese Pfändungsfreigrenze um 500 Euro erhöhen und ab dem zweiten Kind um 770 Euro. Somit verfügen Sie bei zwei unterhaltspflichtigen Kindern über 2.110 Euro. Das heißt, unterhalb dieses Betrages darf nicht gepfändet werden. Trifft auch dies auf Sie zu, füllen Sie das folgende Formular aus.

Freigrenzen berechnen

Wenn Sie Ihr „normales” Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgestellt haben, können Sie jetzt Ihre Freigrenzen berechnen. Nutzen Sie dafür unseren Rechner für Ihre Bescheinigung. Bitte tragen Sie hier die geforderten Daten ein.

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P-Konto Bescheinigung erhalten

Im Anschluss wählen Sie bitte die P-Konto Bescheinigung aus. Dieses wird Ihnen von uns unterschrieben zugesandt.

Bescheinigung bei Ihrer Bank einreichen

Die P-Konto Bescheinigung sollte in Ihrer Bank im Original vorgelegt werden, damit der zusätzliche Freibetrag im Rahmen von 2 Werktagen auf Ihrem P-Konto eingerichtet werden kann. Dieser ist dann für die nächsten 2 Jahre gültig.

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Jetzt Freigrenzen berechnen
Sichern Sie sich noch heute Ihre P-Konto Bescheinigung für nur 18,50 €

Meistgestellte Fragen

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines P-Kontos. Hier finden Sie die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen.

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Über uns

Ihre Schuldnerberater – Schulden intelligent regulieren

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Ihr Experte
Dr. Markus Weigl

Wir leben, was wir tun.

Unser Berater Dr. Markus Weigl ist Ihr erster Ansprechpartner. In einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie von Dr. Markus Weigl eine umfangreiche Beratung. Aufgrund seiner umfassenden betriebswirtschaftlichen Ausbildung und jahrelangen Erfahrung in der Schuldnerberatung.​

Als geeignete Person nach § 305 Insolvenzordnung (InsO) können wir Sie als Schuldnerberatung rechtskonform und nachhaltig beraten.

Ihre Schuldnerberater

Langfristig pfändungssicher sein

Warum wir anders sind.

Ihre Schuldnerberater versuchen neue Wege zu gehen. Wir lassen Sie mit Mahnungen nicht allein. Aufgrund unserer Erfahrung können wir Sie umfangreich bei jedem Schritt beraten und Sie sinnvoll unterstützen, für eine maßgeschneiderte Lösung.

Warum wir?

Uns ist aufgefallen, dass viele zu voreilig in die Insolvenz gehen oder durch Behördenversäumnisse hineingelangen. Jedoch haben Sie im Insolvenzrecht auch die Möglichkeit, sich den Schulden zu entledigen. Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr.

Warum uns kontaktieren?

Vereinbaren Sie mit uns telefonisch oder per E-Mail einen Gesprächstermin, z. B.: bei Fragen, wenn Ihr Konto gepfändet wurde, das Finanzamt Ihnen schreibt oder Sie Mahnungen erhalten.

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Standort

Innere Klosterstraße 10
09111 Chemnitz
Tel: 0371 23450727
Mobil: 0176 70014706
E-Mail: schuldnerberatung@rechtsanwalt-
schoeneburg.de

Gesprächszeiten

Mo - Fr 08:00 - 12:30 Uhr
Mo - Do 13:00 - 18:00 Uhr
Weitere Termine nach Absprache.

Jetzt P-Konto Bescheinigung sichern

Sonst könnte Ihnen bald die Pfändung drohen

Wenn Sie kein P-Konto haben, aber Schulden, dann droht Ihnen die Pfändung. Ihnen können die Miete, der Unterhalt etc. gepfändet werden. Jeder Betrag, der über die Pfändungssicherung hinausgeht, ist pfändbar. Daher bieten wir Ihnen online die Möglichkeit, die P-Konto Bescheinigung zu beantragen - schnell und einfach.

Beantragen Sie auf dieser Webseite jetzt eine P-Konto Bescheinigung. Sie sind nur wenige Klicks davon entfernt, langfristig pfändungssicher zu werden.

Ihre Schuldnerberater - Schulden intelligent regulieren

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